Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung eines internen Meldesystems. Compliance Online bietet ein vollständig integriertes Whistleblower-Portal — konform, sicher und anonym.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie in deutsches Recht um und schützt Personen, die Verstöße gegen EU-Recht oder schwerwiegende Missstände in Unternehmen melden.
Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sind verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten, der sichere und auf Wunsch anonyme Meldungen ermöglicht. Hinweisgebern muss Vertraulichkeit garantiert werden, Repressalien sind verboten.
Pflicht seit Inkrafttreten des Gesetzes im Juli 2023.
Übergangsfrist abgelaufen — auch mittlere Unternehmen sind vollständig verpflichtet.
Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts unabhängig von der Mitarbeiterzahl.
Einrichtung eines sicheren, vertraulichen Kanals — schriftlich, mündlich oder persönlich möglich.
Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen, Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten.
Identität des Hinweisgebers darf ohne ausdrückliche Zustimmung nicht offenbart werden.
Alle eingehenden Meldungen und ergriffenen Maßnahmen lückenlos dokumentieren.
Hinweisgebern dürfen keine Nachteile entstehen — Repressalien sind verboten und müssen aktiv verhindert werden.
Mitarbeiter müssen über den Meldekanal und ihre Schutzrechte informiert werden.
Das Whistleblower-Modul ist von Grund auf HinSchG-konform entwickelt. Hinweisgeber erreichen das Portal über einen eigenen Link — ohne eigenes Konto, vollständig anonym wenn gewünscht. Beauftragte verwalten Fälle verschlüsselt und ohne Identitätsoffenbarung.
Integrierte Videokonferenzen ermöglichen vertrauliche Gespräche direkt in der Plattform — ohne externe Tools.
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