Deutsches Bundesgesetz

HinSchG – Hinweisgeber-
schutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung eines internen Meldesystems. Compliance Online bietet ein vollständig integriertes Whistleblower-Portal — konform, sicher und anonym.

In Kraft seit Juli 2023 Pflicht ab 50 Mitarbeitern Bußgelder bis 50.000 €
50
Mitarbeiter: Schwellenwert
7 Tage
Eingangsbestätigung an Hinweisgeber
3 Monate
Frist für Rückmeldung
50.000 €
maximales Bußgeld
Was ist das HinSchG?

Schutz für Personen, die Missstände melden

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie in deutsches Recht um und schützt Personen, die Verstöße gegen EU-Recht oder schwerwiegende Missstände in Unternehmen melden.

Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sind verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten, der sichere und auf Wunsch anonyme Meldungen ermöglicht. Hinweisgebern muss Vertraulichkeit garantiert werden, Repressalien sind verboten.

Anonymität als Schlüssel: Compliance Online bietet beides — vertraulich und vollständig anonym — in einem integrierten Whistleblower-Portal.

Unternehmen ab 250 Mitarbeitern

Pflicht seit Inkrafttreten des Gesetzes im Juli 2023.

Unternehmen ab 50 Mitarbeitern

Übergangsfrist abgelaufen — auch mittlere Unternehmen sind vollständig verpflichtet.

Öffentliche Stellen

Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts unabhängig von der Mitarbeiterzahl.

Kernpflichten

Was das HinSchG konkret fordert

Interner Meldekanal

Einrichtung eines sicheren, vertraulichen Kanals — schriftlich, mündlich oder persönlich möglich.

Fristen einhalten

Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen, Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten.

Vertraulichkeit wahren

Identität des Hinweisgebers darf ohne ausdrückliche Zustimmung nicht offenbart werden.

Fallverwaltung & Dokumentation

Alle eingehenden Meldungen und ergriffenen Maßnahmen lückenlos dokumentieren.

Repressalienverbot

Hinweisgebern dürfen keine Nachteile entstehen — Repressalien sind verboten und müssen aktiv verhindert werden.

Schulung & Bekanntmachung

Mitarbeiter müssen über den Meldekanal und ihre Schutzrechte informiert werden.

So hilft Compliance Online

HinSchG-konformes Meldesystem — sofort einsatzbereit

Das Whistleblower-Modul ist von Grund auf HinSchG-konform entwickelt. Hinweisgeber erreichen das Portal über einen eigenen Link — ohne eigenes Konto, vollständig anonym wenn gewünscht. Beauftragte verwalten Fälle verschlüsselt und ohne Identitätsoffenbarung.

Integrierte Videokonferenzen ermöglichen vertrauliche Gespräche direkt in der Plattform — ohne externe Tools.

Relevante Module

Whistleblower-Portal Fallverwaltung Videokonferenzen Benachrichtigungen Schulungsplattform
FAQ

Häufige Fragen zum HinSchG

Das HinSchG schreibt keine vollständige Anonymität vor, fordert aber Vertraulichkeit. Anonyme Kanäle werden empfohlen, da Hinweisgeber ohne Anonymitätsoption weniger bereit sind, Verstöße zu melden. Compliance Online unterstützt beides.
Das Fehlen eines internen Meldekanals ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 50.000 € geahndet werden. Zudem können Hinweisgeber direkt externe Behörden kontaktieren — was für Unternehmen oft ungünstiger ist als interne Klärung.
Das HinSchG erfasst Verstöße gegen EU-Recht in bestimmten Bereichen (z. B. Datenschutz, Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit) sowie strafrechtlich relevante Handlungen. Unternehmen können den Anwendungsbereich freiwillig erweitern.

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