EU-Verordnung · KI

EU AI Act –
KI-Verordnung der EU

Der EU AI Act ist das weltweit erste umfassende KI-Gesetz. Er klassifiziert KI-Systeme nach Risikoniveau und stellt je nach Einstufung unterschiedliche Anforderungen an Betreiber und Anbieter — jetzt ist der richtige Zeitpunkt für eine Bestandsaufnahme.

In Kraft seit August 2024 Bußgelder bis 35 Mio. € / 7 % Umsatz Risikobasierter Ansatz
35 Mio.
Euro maximales Bußgeld
4
Risikostufen: verboten bis minimal
Feb. 2025
Verbotene KI-Praktiken untersagt
Aug. 2026
Vollständige Anwendung Hochrisiko-KI
Was ist der EU AI Act?

Weltweit erstes umfassendes KI-Gesetz

Der EU AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz: KI-Systeme werden in vier Kategorien eingeteilt — von verbotenen Praktiken über Hochrisiko-KI bis hin zu minimal riskanten Anwendungen. Je höher das Risiko, desto strenger die Anforderungen.

Betroffen sind sowohl Anbieter (die KI entwickeln) als auch Betreiber (Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen). Für Unternehmen ist insbesondere die korrekte Risikoeinstufung und Dokumentation entscheidend.

Handlungsbedarf jetzt: Verbotene KI-Praktiken sind seit Februar 2025 untersagt. Anforderungen an KI-Kompetenz (AI Literacy) gelten ebenfalls bereits. Unternehmen sollten jetzt ihren KI-Einsatz erfassen und prüfen.

Verbotene KI (seit Feb. 2025)

Soziales Scoring, manipulative KI, biometrische Massenüberwachung — vollständig verboten.

Hochrisiko-KI (ab Aug. 2026)

KI in HR-Entscheidungen, Kreditscoring, kritischen Infrastrukturen — strenge Dokumentationspflichten.

KI mit begrenztem Risiko

Chatbots und ähnliche Systeme — Transparenzpflichten gegenüber Nutzern.

Minimales Risiko

Spam-Filter u. Ä. — keine besonderen Anforderungen, Verhaltenscodex empfohlen.

Kernpflichten

Was der EU AI Act von Unternehmen fordert

KI-Inventar erstellen

Alle eingesetzten KI-Systeme erfassen, klassifizieren und den zutreffenden Risikokategorien zuordnen.

Technische Dokumentation

Für Hochrisiko-KI: umfassende Dokumentation des Systems, seiner Leistung, Trainingsdaten und Verwendungszwecks.

Menschliche Aufsicht

Geeignete Maßnahmen zur menschlichen Überwachung von Hochrisiko-KI-Systemen einrichten und dokumentieren.

Risikomanagementsystem

Für Hochrisiko-KI: laufendes Risikomanagementsystem über den gesamten Lebenszyklus.

Vorfallsmanagement

Schwerwiegende Vorfälle mit Hochrisiko-KI müssen gemeldet und dokumentiert werden.

KI-Kompetenz (AI Literacy)

Mitarbeitende, die KI einsetzen, müssen über Fähigkeiten und Risiken ausreichend informiert und geschult sein.

So hilft Compliance Online

KI-Compliance strukturiert dokumentieren

Mit Compliance Online erfassen Sie alle eingesetzten KI-Systeme im Asset-Register, bewerten deren Risiken in der Risikoanalyse und dokumentieren Maßnahmen zur menschlichen Aufsicht. Checklisten führen Sie durch alle Anforderungen für Hochrisiko-KI.

Relevante Module

Asset-Register Risikoanalysen Checklisten Managementsysteme Schulungsplattform Dokumenten-Management
FAQ

Häufige Fragen zum EU AI Act

Ja. Als Betreiber (Deployer) unterliegen Sie bestimmten Pflichten, auch wenn Sie KI nicht selbst entwickeln — darunter Pflichten zur Zweckbindung, Überwachung und Schulung der Mitarbeitenden bei Hochrisiko-KI.
Verbotene KI-Praktiken sind seit Februar 2025 untersagt. Anforderungen an KI-Kompetenz gelten ebenfalls seit Februar 2025. Vollständige Anforderungen für Hochrisiko-KI gelten ab August 2026. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für eine Bestandsaufnahme aller eingesetzten KI-Systeme.
In den meisten betrieblichen Einsatzszenarien (Textgenerierung, Code-Assistenz) gelten diese Systeme als General-Purpose AI mit begrenzten Transparenzpflichten — nicht als Hochrisiko-KI. Entscheidend ist immer der konkrete Verwendungszweck.

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